Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.
Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.
Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.
Sommer 2024Mehr...
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine